Solarspitzengesetz · 60-%-Regelung

Einspeisebegrenzung 60 %: Was kappt sie auf Ihrem Dach?

Wie viel Solarstrom die 60-%-Grenze verloren gehen lässt, hängt von Standort, Ausrichtung und Verbrauch ab. Hier rechnen Sie es für Ihr Dach durch: mit Wetterdaten Ihrer Region, 27 gemessenen Haushalten und offen gelegter Methodik.

Kurz gefasst
Standort und Anlage
Gerechnet wird mit dem nächstgelegenen Punkt eines 0,5°-Rasters über Deutschland (230 Punkte).
Ohne Wärmepumpe und E-Auto. Beispielwert, bitte anpassen.
Speicher

Ein Batteriespeicher nimmt Überschuss ohne Steuerung auf: Er lädt, sobald mehr erzeugt als verbraucht wird.

0 = kein Speicher.
Annahmen zum Speicher
Leer: halbe Kapazität je Stunde, mindestens 1 kW.
Die Modelloption unterstellt eine perfekte Tagesprognose wie in der HTW-Studie von 2013.
Gesteuerte Lasten

Lasten, die gezielt eingeschaltet werden können, wenn sonst Strom gekappt würde. Der Rechner zeigt, wie viel sie davon aufnehmen könnten.

Euro-Rechenbeispiel mit eigenen Werten (optional)
Der aktuelle Satz steht bei der Bundesnetzagentur.
Standortdaten werden geladen …

Wann gilt die 60-%-Grenze?

Das Solarspitzengesetz hat §9 Abs. 2 EEG neu gefasst. Betreiber von Anlagen, die Einspeisevergütung oder Mieterstromzuschlag erhalten und weniger als 25 kW installierte Leistung haben, müssen am Verknüpfungspunkt mit dem Netz die maximale Wirkleistungseinspeisung auf 60 % der installierten Leistung begrenzen. Das gilt bis zum Einbau eines intelligenten Messsystems mit Steuerungseinrichtung und bis zur ersten erfolgreichen Testung durch den Netzbetreiber. Für Anlagen von 25 bis unter 100 kW mit Einspeisevergütung oder Mieterstromzuschlag gilt dieselbe Grenze. Anlagen mit Inbetriebnahme vom 01.01.2023 bis 24.02.2025 sind ausgenommen (§100 Abs. 3b EEG), ebenso Steckersolargeräte bis 2 kW und 800 VA.

Wer die Regel im Detail nachlesen will, findet die Erklärung auf unserer Schwesterseite 9eeg.de: Die 60-Prozent-Regel.

Drei Wege, die 60 % umzusetzen

Die FAQ des VDE FNN zur VDE-AR-N 4105:2026 (Frage 5.7.4.1) nennt drei zulässige Wege bis zum 01.03.2028: einen PAV,E-Schutz mit Zertifikat nach VDE-AR-N 4105:2026-03, eine PAV,E-Überwachung mit Zertifikat nach VDE-AR-N 4105:2018-11 oder eine dauerhafte Reduzierung der Wirkleistung am Wechselrichter. Für Ihren Ertrag ist das ein großer Unterschied:

Der Rechner zeigt beide Varianten nebeneinander. Welche Hebel den Verlust sonst noch senken, steht im Ratgeber 60-%-Regel umgehen? Was den Verlust wirklich senkt.

Entwurf, nicht beschlossen · Stand 15.10.2026
Der Regierungsentwurf zum EEG 2027 (Drucksache 21/7867) sieht in §9 Abs. 2b für neue Solaranlagen unter 100 kW eine dauerhafte Grenze von 50 % vor, unabhängig vom intelligenten Messsystem und von der Vermarktungsform. Laut Begründung gilt sie nicht für Nulleinspeiseanlagen. Solange das Gesetz nicht im Bundesgesetzblatt steht, rechnet diese Seite nicht mit 50 %. Mehr zur Einspeisebegrenzung auf 9eeg.de.

Warum ein Speicher allein wenig gegen die 60 % hilft

Ein Batteriespeicher lädt üblicherweise, sobald Überschuss da ist. An den sonnigen Tagen, an denen die 60-%-Grenze greift, ist er dann oft schon vor Mittag voll und fängt die Spitze kaum auf. Für eine 10-kWp-Süd-Anlage mit 4.000 kWh Haushaltsstrom (Bundesmittel, Begrenzung am Netzanschlusspunkt) liegt der gekappte Anteil ohne Speicher bei 2,5–8,3 %, mit einem sofort ladenden 10-kWh-Speicher bei 2,4–8,0 %. Lädt derselbe Speicher prognosebasiert zuerst die Mittagsspitze, sinkt der Anteil auf 0,2–3,6 %. Diesen Effekt hat die HTW Berlin schon 2013 beschrieben (Weniger/Quaschning). Im Rechner finden Sie die prognosebasierte Ladung unter „Annahmen zum Speicher“.

Und bei Nulleinspeisung?

Bei 0 % geht jede Kilowattstunde verloren, die weder der Haushalt noch der Speicher oder eine gesteuerte Last aufnimmt. Deshalb ist der Verlust hier meist ein Vielfaches der 60-%-Kappung. Wer seine Anlage dauerhaft auf 0 % begrenzt und das dem grundzuständigen Messstellenbetreiber in Textform erklärt, für den entfällt nach §29 Abs. 5 MsbG die Pflicht zur Ausstattung mit einer Steuerungseinrichtung; die Begrenzung lässt sich frühestens vier Jahre nach der Erklärung wieder aufheben. Mehr dazu unter Lohnt sich Nulleinspeisung? und Eigenverbrauch statt Drosseln.

So rechnet die Seite

Für den nächstgelegenen von 230 Rasterpunkten liegen die stündlichen PV-Leistungen des Wetterjahres 2019 aus PVGIS 5.3 vor (5 Azimute × 3 Neigungen). Der Browser rechnet daraus mit 27 gemessenen Haushalts- und Wärmepumpenprofilen aus dem Datensatz WPuQ eine Stundenbilanz über 8.760 Stunden: Direktverbrauch, Speicher, Einspeisung bis zur Grenze, Kappung. Gezeigt wird die Spanne über die mittleren 80 % der Haushalte. Weil Stundenwerte kurze Spitzen glätten und reale Anlagen oft mehr leisten als PVGIS annimmt, rechnet die Obergrenze so, als läge die Grenze etwas niedriger: um so viel, dass die Rechnung die in Minutenwerten derselben Messkampagne gemessene Kappung trifft. Validiert haben wir gegen die HTW Berlin, C.A.R.M.E.N. und eine Handrechnung. Alles Weitere steht auf der Methodik-Seite.

Häufige Fragen

Für welche PV-Anlagen gilt die Einspeisebegrenzung auf 60 %?
Für Anlagen, die ab dem 25. Februar 2025 in Betrieb gegangen sind und Einspeisevergütung oder Mieterstromzuschlag erhalten: Unter 25 kW dürfen sie am Verknüpfungspunkt höchstens 60 % der installierten Leistung einspeisen, bis ein intelligentes Messsystem mit Steuerungseinrichtung eingebaut und die Anlage erfolgreich getestet ist (§9 Abs. 2 EEG). Für Anlagen mit Inbetriebnahme von 2023 bis 24. Februar 2025 gilt die Regel nicht (§100 Abs. 3b EEG). Steckersolargeräte bis 2 kW und 800 VA sind ausgenommen.
Wie viel Ertrag kostet die 60-%-Regelung?
Ohne Eigenverbrauch gerechnet kappt sie bei Süd-Dächern mit 21 bis 40 Grad Neigung im Bundesmittel 4,6 bis 10,5 % der Jahreserzeugung, bei Ost-West-Dächern 0,1 bis 1,3 % (Wetterjahr 2019; Bandbreite von der reinen Stundenrechnung bis zur an Minutenmesswerten kalibrierten Obergrenze). Eigenverbrauch, Speicher und gesteuerte Lasten senken den Verlust; wie stark, hängt vom Haushalt ab.
Macht es einen Unterschied, wie die 60 % umgesetzt werden?
Ja. Wird die Leistung fest am Wechselrichter auf 60 % begrenzt, geht auch Strom verloren, den der Haushalt selbst verbrauchen würde. Wird nur die Einspeisung am Netzanschlusspunkt begrenzt, zählt zuerst der Eigenverbrauch. Die VDE-FAQ zur VDE-AR-N 4105:2026 nennt beide Wege als zulässig bis 01.03.2028.
Gilt die 50-%-Grenze aus dem EEG-2027-Entwurf schon?
Nein. Der Regierungsentwurf (Drucksache 21/7867) sieht in §9 Abs. 2b für neue Solaranlagen unter 100 kW dauerhaft 50 % vor, unabhängig vom intelligenten Messsystem; laut Begründung nicht für Nulleinspeiseanlagen. Beschlossen ist das nicht (Stand 15.10.2026).

Quellen und Daten

Modellrechnung mit offen gelegten Annahmen. Datenstand: Wetterjahr 2019 (PVGIS 5.3, SARAH3/ERA5, abgerufen Oktober 2026); Lastprofile WPuQ 2019. Rechtsstand: 15.10.2026.