Wie viel Solarstrom die 60-%-Grenze verloren gehen lässt, hängt von Standort, Ausrichtung und Verbrauch ab. Hier rechnen Sie es für Ihr Dach durch: mit Wetterdaten Ihrer Region, 27 gemessenen Haushalten und offen gelegter Methodik.
Balken = Bandbreite. Linkes Ende: reine Stundenrechnung mit PVGIS-Werten. Rechtes Ende: dieselbe Rechnung mit der an gemessenen Minutenwerten kalibrierten Obergrenze. Jeweils über die mittleren 80 % der 27 Haushaltsprofile.
Modellrechnung mit offen gelegten Annahmen, keine Ertragsprognose für eine bestimmte Anlage und keine Beratung. Die Eingaben bleiben in Ihrem Browser; der Link trägt sie im Teil nach dem #-Zeichen, der nicht an unseren Server geht.
Das Solarspitzengesetz hat §9 Abs. 2 EEG neu gefasst. Betreiber von Anlagen, die Einspeisevergütung oder Mieterstromzuschlag erhalten und weniger als 25 kW installierte Leistung haben, müssen am Verknüpfungspunkt mit dem Netz die maximale Wirkleistungseinspeisung auf 60 % der installierten Leistung begrenzen. Das gilt bis zum Einbau eines intelligenten Messsystems mit Steuerungseinrichtung und bis zur ersten erfolgreichen Testung durch den Netzbetreiber. Für Anlagen von 25 bis unter 100 kW mit Einspeisevergütung oder Mieterstromzuschlag gilt dieselbe Grenze. Anlagen mit Inbetriebnahme vom 01.01.2023 bis 24.02.2025 sind ausgenommen (§100 Abs. 3b EEG), ebenso Steckersolargeräte bis 2 kW und 800 VA.
Wer die Regel im Detail nachlesen will, findet die Erklärung auf unserer Schwesterseite 9eeg.de: Die 60-Prozent-Regel.
Die FAQ des VDE FNN zur VDE-AR-N 4105:2026 (Frage 5.7.4.1) nennt drei zulässige Wege bis zum 01.03.2028: einen PAV,E-Schutz mit Zertifikat nach VDE-AR-N 4105:2026-03, eine PAV,E-Überwachung mit Zertifikat nach VDE-AR-N 4105:2018-11 oder eine dauerhafte Reduzierung der Wirkleistung am Wechselrichter. Für Ihren Ertrag ist das ein großer Unterschied:
Der Rechner zeigt beide Varianten nebeneinander. Welche Hebel den Verlust sonst noch senken, steht im Ratgeber 60-%-Regel umgehen? Was den Verlust wirklich senkt.
Ein Batteriespeicher lädt üblicherweise, sobald Überschuss da ist. An den sonnigen Tagen, an denen die 60-%-Grenze greift, ist er dann oft schon vor Mittag voll und fängt die Spitze kaum auf. Für eine 10-kWp-Süd-Anlage mit 4.000 kWh Haushaltsstrom (Bundesmittel, Begrenzung am Netzanschlusspunkt) liegt der gekappte Anteil ohne Speicher bei 2,5–8,3 %, mit einem sofort ladenden 10-kWh-Speicher bei 2,4–8,0 %. Lädt derselbe Speicher prognosebasiert zuerst die Mittagsspitze, sinkt der Anteil auf 0,2–3,6 %. Diesen Effekt hat die HTW Berlin schon 2013 beschrieben (Weniger/Quaschning). Im Rechner finden Sie die prognosebasierte Ladung unter „Annahmen zum Speicher“.
Bei 0 % geht jede Kilowattstunde verloren, die weder der Haushalt noch der Speicher oder eine gesteuerte Last aufnimmt. Deshalb ist der Verlust hier meist ein Vielfaches der 60-%-Kappung. Wer seine Anlage dauerhaft auf 0 % begrenzt und das dem grundzuständigen Messstellenbetreiber in Textform erklärt, für den entfällt nach §29 Abs. 5 MsbG die Pflicht zur Ausstattung mit einer Steuerungseinrichtung; die Begrenzung lässt sich frühestens vier Jahre nach der Erklärung wieder aufheben. Mehr dazu unter Lohnt sich Nulleinspeisung? und Eigenverbrauch statt Drosseln.
Für den nächstgelegenen von 230 Rasterpunkten liegen die stündlichen PV-Leistungen des Wetterjahres 2019 aus PVGIS 5.3 vor (5 Azimute × 3 Neigungen). Der Browser rechnet daraus mit 27 gemessenen Haushalts- und Wärmepumpenprofilen aus dem Datensatz WPuQ eine Stundenbilanz über 8.760 Stunden: Direktverbrauch, Speicher, Einspeisung bis zur Grenze, Kappung. Gezeigt wird die Spanne über die mittleren 80 % der Haushalte. Weil Stundenwerte kurze Spitzen glätten und reale Anlagen oft mehr leisten als PVGIS annimmt, rechnet die Obergrenze so, als läge die Grenze etwas niedriger: um so viel, dass die Rechnung die in Minutenwerten derselben Messkampagne gemessene Kappung trifft. Validiert haben wir gegen die HTW Berlin, C.A.R.M.E.N. und eine Handrechnung. Alles Weitere steht auf der Methodik-Seite.
Modellrechnung mit offen gelegten Annahmen. Datenstand: Wetterjahr 2019 (PVGIS 5.3, SARAH3/ERA5, abgerufen Oktober 2026); Lastprofile WPuQ 2019. Rechtsstand: 15.10.2026.