Auch ohne Einspeisung kommen Sie um die Anmeldung nicht herum. Welche Register und Meldungen gelten und was passiert, wenn man sie ignoriert.
Ein weit verbreiteter Irrtum lautet: „Wer nichts einspeist, muss nichts anmelden." Das ist falsch. Die Anmelde- und Registrierungspflichten knüpfen an die Existenz und den Netzanschluss der Anlage an, nicht an die Frage, ob tatsächlich Strom eingespeist wird.
Jede Stromerzeugungsanlage muss im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registriert werden und zwar bereits ab 1 Watt Leistung, unabhängig davon, ob sie einspeist oder nicht. Die Eintragung erfolgt online und ist in der Regel innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme vorzunehmen. Auch ein zugehöriger Batteriespeicher ist einzutragen.
Sobald eine Anlage parallel zum öffentlichen Netz betrieben wird, greifen die Regeln der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Bei Nulleinspeisung ist das der Fall, weil weiterhin Strom aus dem Netz bezogen wird. Der Netzbetreiber muss über die Anlage und die Art der Einspeisebegrenzung informiert werden, damit der sichere Parallelbetrieb gewährleistet ist. Viele Netzbetreiber haben dafür eigene Formulare, in denen die Nulleinspeisung ausdrücklich angegeben wird.
Für Steckersolargeräte wurde die Bürokratie deutlich vereinfacht. Seit dem 16. Mai 2024 entfällt – innerhalb bestimmter Leistungsgrenzen – die Meldung beim Netzbetreiber. Die vereinfachte Registrierung im Marktstammdatenregister bleibt jedoch Pflicht. Mehr dazu auf der Seite Balkonkraftwerk & Nulleinspeisung.
Wer seine Anlage nicht ordnungsgemäß registriert, riskiert ein Bußgeld und – sofern eine Förderung vorgesehen war – den Verlust der EEG-Vergütung. Außerdem kann der unangemeldete Parallelbetrieb netz- und versicherungsrechtlich problematisch sein. Die Anmeldung ist unbürokratisch und kostenfrei; sie zu unterlassen lohnt sich nicht.
Stand: Juni 2026, ohne Gewähr. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Rechtsänderungen und abweichende Vorgaben einzelner Netzbetreiber sind möglich.